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Vereinswechsel im Amateurfußball: Fristen, Wartezeiten und Abmeldung — der komplette Guide

Wechselperiode I oder II, Freigabe oder Wartefrist, Abmeldung per Einschreiben? Der Vereinswechsel hat klare Regeln — wer sie kennt, ist zum Saisonstart spielberechtigt.

· von Benjamin Bohl · 3 Min. Lesezeit

Jedes Jahr dasselbe Spiel: Im Mai werden die Wechselgerüchte konkret, im Juni wird es hektisch — und wer die Abmeldefrist verpasst, sitzt im September auf der Tribüne. Dabei sind die Regeln gar nicht kompliziert, wenn man sie einmal sauber durchgeht.

Wichtig vorab: Die Grundzüge regelt die DFB-Spielordnung bundesweit einheitlich, die Details (Gebühren, Verfahren, Jugend-Sonderregeln) stehen in der Spielordnung deines Landesverbands. Dieser Guide beschreibt den Standardfall für Amateur-Senioren, Stand Saison 2025/26.

Die zwei Wechselperioden

Wechselperiode I (Sommer) Wechselperiode II (Winter)
Abmeldung beim alten Verein bis 30. Juni bis 31. Dezember
Antrag auf Spielrecht 1. Juli – 31. August 1. Januar – 31. Januar
Spielrecht mit Freigabe ab 1. Juli (bzw. ab Antragseingang) ab Erteilung
Spielrecht ohne Freigabe Wartefrist, i. d. R. bis 1. November grundsätzlich keine Spielberechtigung für Pflichtspiele ohne Zustimmung

Die wichtigste Konsequenz: Im Winter geht ohne Zustimmung des alten Vereins fast nichts. Wer im Januar ohne Freigabe wechselt, schaut bei Pflichtspielen bis Saisonende zu.

Schritt 1: Die Abmeldung — formal sauber

Die Abmeldung beim alten Verein ist der Dreh- und Angelpunkt, denn ihr Datum entscheidet über Periode und Wartefrist. Darum:

  • Schriftlich abmelden, mit Datum, am besten per Einschreiben oder gegen Empfangsbestätigung.
  • Den Nachweis aufbewahren — bei Streit über das Abmeldedatum zählt, was du belegen kannst.
  • Faustregel: Wer sicher wechseln will, meldet sich vor dem 30. Juni ab, auch wenn der neue Verein noch nicht feststeht.

Schritt 2: Freigabe — oder eben nicht

Der abgebende Verein kann dem Wechsel zustimmen ("Freigabe") oder nicht:

  • Mit Freigabe: Spielrecht für den neuen Verein in der Sommerperiode ab 1. Juli bzw. ab Antragseingang. Der schnellste und sauberste Weg — ein gutes Abschiedsgespräch ist mehr wert als jeder Paragraf.
  • Ohne Freigabe (Sommer): Es greift die Wartefrist für Pflichtspiele, nach DFB-Spielordnung regelmäßig bis zum 1. November. Manche Vereine knüpfen die Freigabe an eine Ausbildungsentschädigung — ob und in welcher Höhe das zulässig ist, regelt der Verband.
  • Training und Testspiele sind von der Wartefrist nicht betroffen: Sobald das Spielrecht erteilt ist, kannst du Freundschaftsspiele bestreiten und bleibst im Rhythmus.

Schritt 3: Antrag über den neuen Verein (DFBnet Pass Online)

Den eigentlichen Antrag stellt der neue Verein elektronisch über DFBnet Pass Online: Spielerdaten, Abmeldenachweis, ggf. der bisherige Spielerpass. Die Passstelle des Landesverbands prüft und erteilt das Spielrecht. Plane je nach Saisonphase einige Tage bis wenige Wochen Bearbeitungszeit ein — im Juli/August haben Passstellen Hochsaison.

Sonderfälle in Kürze

  • Jugendliche: Eigene Fristen und Schutzregeln, teils mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten; bei Jugend-Wechseln lohnt immer der Blick in die Jugendordnung des Verbands.
  • Vereinswechsel über Verbandsgrenzen: Funktioniert genauso, dauert aber oft etwas länger, weil zwei Passstellen beteiligt sind.
  • Verein löst Mannschaft auf / zieht zurück: Viele Verbände gewähren dann erleichterte Wechselrechte außerhalb der Perioden — direkt bei der Passstelle nachfragen. Hintergründe dazu in unserem Beitrag Spielermangel im Amateurfußball.

Checkliste Vereinswechsel

  1. ✅ Neuen Verein sondieren, Probetraining vereinbaren
  2. ✅ Abmeldung bis 30.06. nachweisbar einreichen
  3. ✅ Freigabe ansprechen — im Guten klären spart vier Monate Wartefrist
  4. ✅ Neuer Verein stellt Antrag über DFBnet Pass Online
  5. ✅ Spielrecht abwarten, bis dahin: Training + Testspiele

Sichtbar werden statt suchen

Die Vereinssuche selbst ist heute der einfachste Teil — wenn man gefunden wird. Lege dir ein öffentliches Spielerprofil auf MatchMakers an: Position, Erfahrung, Region, fertig in zwei Minuten. Vereine aus deiner Umgebung sehen dein Profil und melden sich direkt — wie du es optimal ausfüllst, zeigt unser Spielerprofil-Guide.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich beim alten Verein abmelden?
Für einen Wechsel in der Wechselperiode I (Sommer) musst du dich in der Regel bis zum 30. Juni beim alten Verein abmelden. Die Abmeldung sollte nachweisbar sein — klassisch per Einschreiben oder gegen schriftliche Bestätigung. Wer den 30.06. verpasst, fällt in die Wechselperiode II im Winter.
Wie lange ist die Wartefrist ohne Zustimmung des alten Vereins?
Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel in der Sommerperiode nicht zu, gilt für Pflichtspiele eine Wartefrist — nach DFB-Spielordnung in der Regel bis zum 1. November. Mit Zustimmung (Freigabe) bist du je nach Antragszeitpunkt ab 1. Juli spielberechtigt. Die Details können je nach Landesverband abweichen.
Kann ich in der Wartefrist Freundschaftsspiele machen?
Ja — die Wartefrist betrifft Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal). Freundschaftsspiele für den neuen Verein sind in der Regel ab Spielrechtserteilung möglich. Genau deshalb sind Testspiele die beste Möglichkeit, in der Wartezeit im Rhythmus zu bleiben.
Was kostet ein Vereinswechsel?
Der Verband erhebt eine Umschreibegebühr (je nach Landesverband und Altersklasse unterschiedlich). Dazu kann der abgebende Verein im Amateurbereich unter bestimmten Bedingungen ein Ausbildungs-/Entschädigungsrecht geltend machen — vor allem, wenn er die Freigabe an eine Entschädigung knüpft. Bei Jugendlichen gelten Sonderregeln.
Wie finde ich einen neuen Verein, der zu mir passt?
Neben Probetrainings über persönliche Kontakte funktioniert heute vor allem Sichtbarkeit: Mit einem öffentlichen Spielerprofil auf MatchMakers (Position, Erfahrung, Region) können Vereine aus deiner Umgebung dich direkt finden und ansprechen.