Vereinsführung

Fahrgemeinschaften im Verein: Wer haftet, wenn Eltern zum Auswärtsspiel fahren?

Samstagmorgen, Auswärtsspiel der D-Jugend, drei Eltern fahren. Wenn etwas passiert: Haftet der Verein, der Fahrer, die Versicherung? Die Rechtslage ist klarer, als viele denken — und die Organisation muss kein Chaos sein.

· von Benjamin Bohl · 3 Min. Lesezeit

Kein Thema produziert in Jugendabteilungen so viele Elternabend-Diskussionen wie das Fahren: Wer fährt am Samstag? Wer zahlt den Sprit? Und die Frage, die immer im Raum steht, wenn sie keiner ausspricht — was ist eigentlich, wenn unterwegs etwas passiert?

Die gute Nachricht: Die Rechtslage ist seit Jahren geklärt. Die schlechte: Viele Vereine kennen sie nicht und organisieren Fahrten trotzdem im Blindflug.

Die Haftungsfrage: Was der BGH entschieden hat

Der Bundesgerichtshof hat 2015 einen Fall entschieden, der seitdem die Leitplanke ist: Ein Familienangehöriger fuhr Spieler einer Jugendmannschaft zu einem Auswärtsspiel und verunglückte. Die Kernaussagen:

  • Wer freiwillig fährt, handelt auf eigenes Risiko. Eltern und Angehörige, die Kinder zu Spielen bringen, tun das im Regelfall aus Gefälligkeit — ohne Auftrag des Vereins und ohne Ersatzanspruch gegen ihn, auch nicht für den eigenen Fahrzeugschaden.
  • Die Mitfahrer sind trotzdem geschützt: Personenschäden der Kinder deckt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers. Sie ist die zentrale Absicherung jeder Fahrgemeinschaft.
  • Anders sieht es aus, wenn der Verein beauftragt: Wer ausdrücklich im Auftrag des Vereins fährt (z. B. der Betreuer mit dem Vereinsbus), bewegt sich in einer anderen Haftungs- und Versicherungslage.

Für den Vereinsalltag heißt das: Kein Grund zur Panik — aber drei Dinge gehören geregelt.

Drei Dinge, die jeder Verein regeln sollte

1. Versicherungslage einmal sauber klären

Drei Bausteine, ein Anruf beim Versicherungsbüro des Landessportbunds klärt alle:

Baustein Was er abdeckt
Sportversicherung (LSB/Verband) Vereinsaktivitäten inkl. Fahrten — Umfang je Bundesland unterschiedlich
Dienstreise-Rahmenversicherung Kfz-Schäden ehrenamtlicher Fahrer auf Vereinsfahrten (oft günstige Gruppenlösung)
Kfz-Haftpflicht des Fahrers Personen-/Sachschäden Dritter — inklusive der Mitfahrer

Wichtig zu wissen: Reine Gefälligkeitsfahrten gelten versicherungsrechtlich meist als Privatsache des Fahrers. Wer als Verein Lücken schließen will, kommt um die Dienstreise-Rahmenversicherung kaum herum — gerade für Teams mit langen Auswärtsfahrten ist sie ihr Geld wert.

2. Erwartungen transparent machen

Ein kurzer Absatz im Eltern-Infobrief zu Saisonbeginn wirkt Wunder: Fahrten sind freiwillig, Anschnallpflicht und Kindersitz-Regeln gelten selbstverständlich, Spritkosten werden über die Mannschaftskasse pauschal ausgeglichen (oder eben bewusst nicht — Hauptsache, es ist ausgesprochen). Wie ihr Eltern generell gut einbindet, zeigt unser Beitrag zur Elternarbeit im Jugendfußball.

3. Die Organisation aus WhatsApp befreien

Das eigentliche Wochenproblem ist nicht die Haftung, sondern die Logistik: 14 Kinder, 5 Autos, 2 Absagen am Freitagabend. Genau dafür gibt es die Carpool-Funktion von MatchMakers: Zu jedem Spiel tragen Eltern ein, wie viele Plätze sie anbieten, Mitfahrer ordnen sich zu, Änderungen sieht jeder sofort — ohne 80 WhatsApp-Nachrichten. Wie das im Detail funktioniert: Carpool im Team koordinieren.

Häufige Irrtümer in 30 Sekunden

  • "Der Verein haftet für alles, er hat ja eingeladen." Nein — Gefälligkeitsfahrten sind Privatsache, die Kfz-Haftpflicht des Fahrers ist die erste Adresse.
  • "Ohne Einverständniserklärung der Eltern darf kein Kind mitfahren." Eine generelle Einverständnisregelung zu Saisonbeginn ist sinnvoll und üblich; entscheidend ist, dass Eltern wissen, wer fährt.
  • "Spritgeld macht den Fahrer zum Unternehmer." Ein pauschaler Kostenausgleich aus der Mannschaftskasse ist unproblematisch — er macht aus der Gefälligkeit keine entgeltliche Beförderung.

Fazit

Die Haftungsfrage ist geklärt, die Versicherungslücken sind mit einem Anruf beim Landessportbund schließbar — bleibt die Organisation. Und die ist mit dem richtigen Werkzeug der einfachste Teil: MatchMakers bündelt Spielplan, Fahrgemeinschaften und Team-Kommunikation an einem Ort, kostenlos für Amateurvereine.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn ein Elternteil Kinder zum Auswärtsspiel fährt und ein Unfall passiert?
Personenschäden der Mitfahrer deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers bzw. des Unfallverursachers — sie ist die zentrale Absicherung. Der Verein haftet nach der BGH-Rechtsprechung von 2015 grundsätzlich nicht für Schäden des helfenden Fahrers selbst: Wer freiwillig fährt, handelt auf eigenes Risiko, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bekommt der fahrende Elternteil seinen eigenen Fahrzeugschaden vom Verein ersetzt?
Grundsätzlich nein. Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden, dass Eltern, die Kinder einer Jugendmannschaft zu Spielen fahren, dies im Regelfall freiwillig und ohne Ersatzanspruch gegen den Verein tun. Vereine können das aber aktiv besser regeln — etwa über eine Dienstreise-Rahmenversicherung des Landessportbunds oder eine ausdrückliche Vereinbarung.
Welche Versicherungen sollte ein Verein für Fahrten prüfen?
Drei Bausteine: die Sportversicherung über den Landessportbund (deckt Vereinsaktivitäten ab, Umfang je Bundesland verschieden), eine Dienstreise-Rahmenversicherung für Kfz-Schäden ehrenamtlicher Fahrer und die gesetzliche Unfallversicherung, die in bestimmten Konstellationen für beauftragte Helfer greift. Ein kurzes Gespräch mit dem Versicherungsbüro des Landessportbunds schafft Klarheit.
Dürfen Trainer Eltern zum Fahren verpflichten?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht — Fahrten sind freiwillig. Sinnvoll ist ein fairer Rotationsplan, damit nicht immer dieselben drei Familien fahren. Genau dafür gibt es digitale Helfer: Mit der Carpool-Funktion von MatchMakers tragen Eltern freie Plätze ein und der Spielplan verteilt sich von selbst.